Di.. Apr. 29th, 2025

Die Hoffnungen der vier Kläger zerschlugen sich früh. Schon nach kurzer Verhandlung wies die Arzthaftungskammer des Landgerichts Düsseldorf die Klagen des Mannes und der drei Frauen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen die Vakzin­hersteller Biontech und Moderna ab. Ein Verfahren im Fall Moderna endete mit einem Versäumnisurteil, weil die Klägeranwälte nach den rechtlichen Ausführungen der Kammer keine Anträge stellten – aus Sicht der Anwälte lagen noch zu wenige Informationen zum Herstellungsprozess des Impfstoffs vor.

Im Fall Biontech entschied das Gericht am Donnerstagnachmittag, die Kläger hätten nicht ausreichend begründet, dass ihre jeweiligen gesundheitlichen Probleme – unter anderem Erschöpfungszustände, starke Konzentrationsstörungen, Autoimmunreaktionen, Sehverlust, Atem- und Lungenprobleme oder Symptome einer Herzmuskelentzündung – auf die Impfungen zurückzuführen sind. Zudem hätten sie ihr Argument nicht hinreichend belegen können, Biontech habe zu seinem auf dem Botenmolekül RNA basierenden Impfstoff unzutreffende oder mangelhafte Angaben über Nebenwirkungen gemacht.

Anspruchsvoraussetzungen nach dem Arzneimittelgesetz sah die Kammer als nicht erfüllt an, da die Kläger ihre Behauptung nicht hätten untermauern können, dass die Impfstoffe eine negative Nutzen-Risiko-Bilanz aufwiesen. Vielmehr folge das Gegenteil aus dem Umstand, dass die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) die Vakzine zugelassen habe. Denn im Rahmen der EMA-Prüfung sei mehrfach eine positive Nutzen-Risiko-Bilanz festgestellt worden. Das Gericht sah keine Veranlassung, das EMA-Verfahren „tatsächlich und rechtlich zu überprüfen“. Der Klägeranwalt kündigte Berufung vor dem Oberlandesgericht an.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hatte im März einen Abschlussbericht zu ­Corona-Impfschäden veröffentlicht. Bei den mehr als 192 Millionen vorgenommenen Covid-19-Impfungen in Deutschland gab es in weniger als einem Fall pro 100.000 Impfungen den Verdacht auf Schäden. Klagen Betroffene, stehen sie vor dem Problem, dass die vom PEI aufgeführten möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch andere Ursachen als eine Covid-Impfung haben können. Aktuell sind an mehreren deutschen Gerichten ähnliche Verfahren anhängig. Wie nun in Düsseldorf wurden in einigen Fällen Klagen bereits in erster Instanz abgewiesen, so von den Landgerichten Kleve, Mainz, Rottweil und Bayreuth.

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