Im Patentstreit mit Biontech hat Konkurrent Curevac vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Bundespatentgericht (BPatG) erklärte am Dienstag ein 2010 erteiltes europäisches Patent des Tübinger Unternehmens für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig (Az. 3 Ni 23/22 EP). Das verschlechtert die Position von Curevac in parallelen Patentverletzungsklagen. Nach Bekanntwerden des Urteils verlor die Aktie um mehr als 40 Prozent.