In der Corona-Krise sind weitere staatliche Schutzvorgaben in ganz Deutschland Geschichte. Von diesem Mittwoch an gelten keine Testpflichten für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen mehr. Aufgehoben ist auch die Maskenpflicht für Beschäftigte in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Das legt eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest, die mit diesem Tag Mittwoch in Kraft tritt.
Für Bewohner von Pflegeheimen ist die Maskenpflicht nun ebenfalls beendet. Allerdings gilt sie für Besucher in Praxen, Pflegeheimen und Kliniken bundesweit noch bis zum 7. April. Dies soll vor allem Risikogruppen weiterhin schützen.
Keine Testpflichten, keine Gratistests
Minister Karl Lauterbach (SPD) hatte die vorzeitigen Lockerungen zum 1. März mit der stabilen Lage begründet. Jetzt entfallen zum einen alle Testpflichten. Sie schrieben zuletzt einen aktuellen Schnelltest vor, wenn man in Kliniken oder Pflegeheime wollte – für Besuche und in bestimmten Abständen auch für Beschäftigte. Damit folgt das Ende der Testpflichten dem Zeitplan zur Finanzierung: Das zurückgefahrene Angebot kostenloser Bürgertests für alle lief am Dienstag aus.
Zum anderen entfällt jetzt auch die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheitseinrichtungen – also für Ärzte und Pflegekräfte in Kliniken, Personal in Praxen und Pflegeheimen sowie für Menschen, die in Pflegeeinrichtungen wohnen.
Besucher brauchen noch Masken
Noch bleiben soll sie aber für Besuche in Praxen, Kliniken und Pflegeheimen. „Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen“, hatte Lauterbach erläutert. „Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein.“ Umfasst sind davon etwa auch Dialyse-Einrichtungen, Tageskliniken und Rettungsdienste.
„Wir unterstützen den Wegfall der Maßnahmen in Deutschland“, sagte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Die Menschen, die im Gesundheitswesen in Deutschland arbeiten, sind kompetent genug, mit der Situation umzugehen.“
Bei den Bewohnern von Pflegeheimen sei es schon lange überfällig, dass sie die Masken abnehmen könnten – das sei ihr Lebensraum. Auch für die Pflegekräfte sei das eine starke Belastung gewesen, zumal weite Teile der Gesellschaft die Maske schon früher hätten ablegen können.
Am 7. April laufen dann die letzten bundesweiten Corona-Vorgaben aus – samt Maskenpflicht für Besuche in Praxen, Kliniken und Heimen. Der Termin stand ohnehin schon im Infektionsschutzgesetz, das im Oktober für eine womöglich kritischere Lage im Winter um mehr Instrumente ergänzt worden war.
Sie wurden dann aber nicht gebraucht. Lauterbach machte bereits klar, eine Verlängerung solcher Vorgaben über den 7. April hinaus sei nicht vorgesehen. Andere Corona-Regeln, etwa zur Einreise nach Deutschland, enden ebenfalls am 7. April. Eine Isolationspflicht für Infizierte hatten die Länder schon aufgegeben.