Mo.. Apr. 28th, 2025

Das Bundesverfassungsgericht hat es für verfassungswidrig erklärt, dass Zwangsmaßnahmen nur in Kliniken durchgeführt werden dürfen. Ist das eine gute Entscheidung?

Es war auf jeden Fall kein Erdrutschurteil, sondern eine knappe Entscheidung: Fünf Richter haben dafür, drei dagegen gestimmt, es gibt ein Sondervotum. Für und Wider liegen hier nahe beieinander. Ich hoffe, dass das Urteil Menschen Zwang erspart, indem sie nicht gegen ihren Willen in eine Klinik gebracht werden müssen, nur damit ihnen dort eine Spritze verabreicht wird – und dann werden sie wieder nach Hause geschickt. Das ist das wesentliche Argument der Betreuerin, die geklagt hatte, diesem Argument ist das Gericht gefolgt. Es kann sein, dass es Patienten gibt, die die zwangsweise Verbringung in eine psychiatrische Klinik auf Grund ihrer Vorerfahrungen traumatisch erleben, vielleicht traumatischer als die Behandlung selbst. Dies kann ihnen künftig erspart bleiben. Wir werden Begleitforschung brauchen, wie sich die Entscheidung auf die betroffene kleine Patientengruppe auswirkt.

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