Im Prozess um mutmaßlichen Millionenbetrug bei der Abrechnung von Coronatests will der Angeklagte vor dem Landgericht Trier ein Geständnis ablegen. „Er wird sich umfassend geständig einlassen“, kündigte dessen Anwalt Andreas Ammer am Donnerstag zum Prozessauftakt für den nächsten Prozesstag an. Der 31-Jährige, der insgesamt 25 Teststellen in Trier und im nördlichen Rheinland-Pfalz betrieben habe, bereue seine Tat.
Dem gebürtigen Aachener wird vorgeworfen, von Ende August 2021 bis Ende Juni 2022 wesentlich mehr Tests abgerechnet zu haben, als tatsächlich erbracht wurden. Insgesamt handele es sich dabei um rund 112.000 Tests, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Bohnen bei der Anklageverlesung. Dadurch habe der Mann zu Unrecht knapp 1,3 Millionen Euro gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz geltend gemacht.
Der Mann, der Jura studiert und sein erstes Staatsexamen in der Tasche hat, habe die sogenannten Bürgertests monatlich bei der KV abgerechnet. Mal seien es 1500 Tests mehr gewesen, die er angab, mal 11.000 und einmal gut 36.000. Die Zahlung der letzten Abrechnung sei von der KV ausgesetzt worden, nachdem bei einer Plausibilitätsprüfung Auffälligkeiten festgestellt worden seien. Die KV hatte daraufhin Anzeige gestellt.
Seit Mai in Untersuchungshaft
Die Teststellen habe der 31-Jährige nicht jeden Tag und nicht über den gesamten Zeitraum betrieben. Weitere Orte seien in Koblenz, Mayen und Neuwied. Er war damals in Trier Geschäftsführer einer Firma für Veranstaltungen gewesen.
Der 31-Jährige sitzt seit Mai in Untersuchungshaft. Es ist die erste Anklage der Staatsanwaltschaft Trier wegen Betruges im Zusammenhang mit dem Betreiben einer Corona-Teststelle. Der Prozess geht am 7. November weiter.
Fälle von mutmaßlichem Abrechnungsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Testzentren werden die rheinland-pfälzische Justiz künftig noch verstärkt beschäftigen. Beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz seien derzeit 157 Verfahren bekannt, in denen dies Gegenstand der Ermittlungen sei, teilte ein LKA-Sprecher auf dpa-Anfrage in Mainz mit. Dabei gehe es meistens um falsche oder betrügerische Abrechnungen gegenüber der KV.
Bei der Staatsanwaltschaft Landau beispielsweise sind nach Schätzungen rund 15 Ermittlungsverfahren anhängig, wie die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig mitteilte. Dabei gehe es stets um den Vorwurf des Abrechnungsbetrugs bei Corona-Teststellen. Die Ermittlungen dauerten noch an. Bislang sei noch keine Anklage wegen Abrechnungsbetrug bei Corona-Teststellen erhoben worden.